49. Hanseatenschau der LG Hamburg – 09.05.2024
Liebe Aussteller,
wir freuen uns sehr, Sie
Himmelfahrt 2024 (09.05.2024)
auf die
Windhundrennbahn Neuer Höltigbaum 18
22143 Hamburg
zur
49 . Hanseatenschau
einladen zu können.
Als Richter haben wir für Sie eigeladen:
Lenka Klimova (CZ) für Welsh Corgi Pembroke, Bobtail, Bearded Collie und Sheltie
Milan Krinke (CZ) für Border Collie, Welsh Corgi Cardigan, Collie Kurzhaar und Collie Langhaar
Erika Heintz für Körungen, „Kind und Hund“, Juniorhandling
Meldestelle
Bochdalofsky, Vera |
1. Meldeschluss: 21.04.2024 2. Meldeschluss: 29.04.2024 |
Ausstellungsleiter
Bochdalofsky, Vera
Hohenfelde 54a
21720 Mittelnkirchen
Tel: 04142 / 81 25 44
e-mail: loyallads@web.de
Titel und Anwartschaften
Nach den Bestimmungen der gültigen Ausstellungsordnungen können vergeben werden:
Anwartschaften (CAC-J) für den „Deutschen Jugendchampion Club“, Anwartschaften für den „Deutschen Jugendchampion VDH“, Anwartschaften (CAC) für den „Deutschen Champion Club“, Anwartschaften für den „Deutschen Champion VDH“ und Anwartschaften für den „Veteranen Champion Club“ sowie für den „Veteranen Champion VDH“.
Ein Rechtsanspruch auf Formwertnoten und Titelanwartschaften besteht nicht!
Ausstellungsordnung und Veterinär-Bestimmungen
Die Meldegebühren sind auf jeden Fall zu zahlen, auch wenn, ganz gleich aus welchen Gründen, die Teilnahme unterbleibt. Eine Rückerstattung von Meldegeldern erfolgt nicht. Kann aus irgendwelchen Gründen die Zuchtschau nicht stattfinden, so kommt § 5 der Ausstellungsordnung des CfBrH e.V. zur Anwendung.
Mit der Meldung werden erkennt der Aussteller die Die Ausstellungsordnungen von VDH und FCI an.
Zugelassen und in den Katalog aufgenommen werden nur Hunde, die vor dem 09.01.2024 geboren wurden, für die eine rechtzeitige Meldung vorliegt und die in einem vom VDH bzw. der FCI anerkannten Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften und Siegertitel besteht nicht.
Es ist der Impfausweis des Hundes mit dem Nachweis einer gültigen Tollwutschutzimpfung (nicht älter als 1 Jahr (bzw. gültige 3 Jahresimpfung) und nicht jünger als 3 Wochen) beim Einlass vorzulegen.
Es besteht ein Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde.
Meldegebühr:
Baby-, Jüngsten- und Veteranenklasse, je Hund |
20,00 € |
Überweisung an den: |
alle übrigen Klassen, je Hund 1. Meldeschluss: 21.04.2024 2. Meldeschluss: 29.04.2024 |
40,00 € |
Das Meldegeld ist mit der Abgabe der Meldung zu entrichten.
Meldebestätigungen werden bei Angabe Ihrer E-Mail-Adresse
in der Online-Meldung an diese versandt!