Nur noch wenige Schritte bis zum Clubmitglied
Stand 09.2021
Bitte bei Ausfüllung des Lastschriftmandats beachten:
Folgende Angaben sind von der jeweiligen Landesgruppe auszufüllen:
- Adresse vom Kassenwart des CfBrH
- Gläubiger-Identifikationsnummer
Stand 08.2018
Wenn sie gerne Mitglied in der Landesgruppe Hamburg werden wollen, oder Fragen zur Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte an:
- die Vorsitzenden der Landesgruppe
- oder die Kassenwartin
Alle Mitgliedsanträge müssen laut gültiger Satzung des CfBrH e.V.
zuerst im offiziellen Organ, dem „Club Report“,veröffentlicht werden.
Nach Veröffentlichung der Mitgliedsanträge im „Club Report“ besteht seitens des Clubs und der Mitglieder eine Einspruchsfrist von 4 Wochen.
Erst nach dieser Frist und nach Bezahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Jahresbeitrags wird die Mitgliedskarte verschickt.
Danach sind die Antragsteller ordentliches Mitglied im Club.
Der Clubreport (CR) erscheint 6 x jährlich.
Die aktuell gültigen Mitgliedsbeiträge finden sie in der Gebührenübersicht.
Bei Eintritt nach dem 30.06. eines Jahres werden die Beiträge um 50% ermäßigt.
